AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sixt GmbH für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge

Nachstehende Bedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge (Kaufgegenstand genannt) im Namen und für Rechnung der Sixt GmbH, Liesinger-Flur-Gasse 17/Obj.4, A-1230 Wien (nachfolgend „Sixt“ oder „Verkäufer“ genannt).

I. Kaufvertrag / Übertragung von Rechten und Pflichten

  1. Ein Kaufvertrag wird zwischen dem Käufer und der Sixt GmbH abgeschlossen, die vom Vermittler vertreten wird.
  2. Der Käufer ist an die Bestellung 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn Sixt die Bestellung schriftlich bestätigt oder die Lieferung erfolgt.
  3. Angaben über Leistungen, Betriebskosten, Verbrauch, Maße und Gewichte sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, sofern keine ausdrückliche schriftliche Zusicherung vorliegt.
  4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.
  5. Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen der Schriftform.

II. Preise

  1. Der Preis versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 20 %) ohne Skonto oder sonstige Nachlässe ab Standort des Fahrzeugs.
  2. Vereinbarte Nebenleistungen und für den Käufer verauslagte Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

III. Zahlung und Aufrechnung

  1. Kaufpreis und Nebenleistungen sind spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs bargeldlos per Vorabüberweisung zu zahlen.
  2. Schecks oder Zahlungsanweisungen werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung angenommen.
  3. Eine Aufrechnung ist nur möglich, wenn Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

IV. Lieferung und Lieferverzug

  1. Liefertermine und Fristen sind schriftlich zu vereinbaren.
  2. Bei Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins gerät Sixt in Verzug.
  3. Der Käufer kann eine Nachfrist von 14 Tagen setzen und anschließend vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.
  4. Bei Unternehmern besteht ein Schadenersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  5. Höhere Gewalt oder Betriebsstörungen verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

V. Abnahme, Umtauschrecht, Widerrufsrecht

  1. Der Käufer hat das Fahrzeug innerhalb von acht Tagen nach Bereitstellungsanzeige zu prüfen und abzunehmen.
  2. Private Käufer können innerhalb einer Woche vom Vertrag zurücktreten, sofern Fahrzeug und Fahrzeugbrief noch nicht übergeben wurden.
  3. Bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer eine Nachfrist setzen und anschließend vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.
  4. Der pauschale Schadenersatz beträgt 15 % des Kaufpreises.
  5. Der Käufer hat das Fahrzeug bei Übergabe auf Mängel zu prüfen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
  2. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer das Fahrzeug zurückfordern.
  3. Veräußerung, Verpfändung oder Überlassung an Dritte bedarf der Zustimmung des Verkäufers.
  4. Der Verkäufer behält während des Eigentumsvorbehalts die Zulassungsbescheinigung Teil II.
  5. Bei Zugriffen Dritter ist der Verkäufer unverzüglich zu informieren.
  6. Gegebenenfalls ist eine Vollkaskoversicherung während der Dauer des Eigentumsvorbehalts abzuschließen.

VII. Rechte bei Mängeln

  1. Für Verbraucher und Unternehmer außerhalb des Autohandels beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate.
  2. Bei Unternehmern im Autohandel erfolgt der Verkauf unter Ausschluss der Mängelhaftung.
  3. Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel bleiben unberührt.
  4. Mängelansprüche sind gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.

VIII. Haftung

Sixt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

IX. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung gespeichert, verarbeitet und zwischen Vermittler und Verkäufer übermittelt. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter sixtcarsales.de/datenschutz abrufbar.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist Wien.
  2. Dies gilt auch, wenn der Käufer seinen Wohnsitz verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

Stand der AGB: 25.10.2024